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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§â€¯1 Allgemeines
1.1 Für alle Rechtsgeschäfte mit der [Firmenname] Ingenieur GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
§â€¯2 Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich und gelten – sofern nicht anders im Angebot angegeben – bis 30 Kalendertage nach Zugang. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer per Auftragsbestätigung.
2.2 Alle Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers; sie dürfen ohne dessen Zustimmung nicht Dritten zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden.
§â€¯3 Leistungen
3.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich technischer Energielösungen, insbesondere:
a) Netzverträglichkeitsprüfung nach VDE-AR‑N 4105/4110 zur Ermittlung des optimalen Netzanschlusspunkts
b) Ladeinfrastrukturplanung für Elektrofahrzeuge (Wohnanlagen, Gewerbe, Kommunen)
c) Gebäude‑Energieberatung zur energetischen Optimierung von Ein‑ und Mehrfamilienhäusern
3.2 Die Leistungen werden nach dem Stand der Technik und gemäß der schriftlichen Aufgabenstellung erbracht. Förderrechtliche Fristen und Anforderungen obliegen dem Auftraggeber. Förderanträge und Antragstellungen übernimmt der Auftragnehmer nur auf ausdrückliche, gesonderte Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.
§â€¯4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner und stellt alle zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vorhandenen Pläne, Prüfberichte sowie sonstigen Unterlagen, Informationen, Arbeitsplätze und Sachmittel rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.
4.2 Verzögert sich die Leistungserbringung wegen mangelnder oder unvollständiger Mitwirkung, verlängern sich Fristen entsprechend, und zusätzliche Aufwände sind gesondert zu vergüten.
§â€¯5 Änderung der vertraglichen Verhältnisse
5.1 Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen der Schriftform. Ergibt sich daraus ein Mehraufwand, kann der Auftragnehmer eine angemessene Anpassung von Vergütung und Terminen verlangen. Änderungen erfolgen über ein formelles „Change Request“-Protokoll mit Festlegung von Umfang, Fristen und Budgetobergrenzen.
§â€¯6 Lieferung und Abnahme
6.1 Der Auftragnehmer übergibt die Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber.
6.2 Der Auftraggeber prüft die Ergebnisse innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme schriftlich. Ohne Abnahmeerklärung gelten die Leistungen als abgenommen.
6.3 Teilleistungen werden gesondert abgenommen. Der Auftraggeber hat Teilleistungen binnen zehn Werktagen nach deren Übergabe schriftlich abzunehmen. Unterlässt er dies, gelten auch die Teilleistungen als abgenommen.
§â€¯7 Vergütung, Zahlungen, Fälligkeiten
7.1 Alle Leistungen werden – soweit nichts anderes vereinbart ist – nach Aufwand zu Stundensätzen gemäß der jeweils aktuellen Preisliste vergütet.
7.2 Ab einem Auftragsvolumen von EUR 2.500 wird der Festpreis wie folgt in Rechnung gestellt:
• 40 % bei Vertragsabschluss
• 40 % bei Lieferung/Übergabe der Dokumentation
• 20 % bei Abnahme
7.3 Bei Aufträgen unter EUR 2.500 erhält der Auftraggeber nach Abschluss eine Schlussrechnung.
7.4 Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt danach ohne weitere Mahnung in Verzug.
7.5 Gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen.
7.6 Bei Zahlungsverzug ruht das Recht zur Nutzung der Arbeitsergebnisse, soweit eine Rückgabe oder Rücknahme technisch möglich ist.
7.7 Verzugszinsen werden in der gesetzlich zulässigen Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. berechnet.
§â€¯8 Gewährleistung
8.1 Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Mängel sind vom Auftraggeber schriftlich zu dokumentieren und nachzuweisen.
8.2 Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Mängelbeseitigung oder Ersatzleistung.
8.3 Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
§â€¯9 Haftung
9.1 Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf EUR 25 000 begrenzt; eine Berufshaftpflichtversicherung besteht derzeit nicht. Die Haftungshöchstgrenze gilt ausschließlich aus den Mitteln der GmbH.
9.2 Für entgangenen Gewinn und Schäden an Daten ist die Haftung ausgeschlossen.
9.3 Die Haftung für Körperschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.4 Schadenersatzansprüche verjähren in zwei Jahren ab Kenntniserlangung, höchstens in drei Jahren ab schädigendem Ereignis.
§â€¯10 Sonstige Störungen, Verzug
10.1 Bei Ursachen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers (z. B. höhere Gewalt, Streik) verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
10.2 Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer nach angemessener Fristsetzung (mindestens 14 Kalendertage) vom Vertrag zurücktreten.
§â€¯11 Aufrechnung
11.1 Eine Aufrechnung seitens des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§â€¯12 Zurückbehaltungsrecht
12.1 Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§â€¯13 Nutzungsrechte
13.1 Der Auftraggeber erhält das einfache, nicht ausschließliche Recht, die Arbeitsergebnisse zum vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen.
13.2 Alle weitergehenden Rechte verbleiben beim Auftragnehmer. Weitergehende Nutzungsrechte (ausschließlich, unbefristet etc.) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und Vergütung.
§â€¯14 Vertraulichkeit
14.1 Der Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrags erlangten vertraulichen Informationen für die Dauer von fünf Jahren nach Vertragsende geheim zu halten.
14.2 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder unabhängig entwickelt wurden.
§â€¯15 Urheberrecht / Marken
15.1 Alle Urheberrechte an den Arbeitsergebnissen verbleiben beim Auftragnehmer. Ein weitergehendes Nutzungsrecht bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
15.2 Vertragsstrafe: Bei Verstoß gegen Urheber‑ oder Markenrechte kann der Auftragnehmer eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu dreifachem des vereinbarten Entgelts, höchstens jedoch EUR 20.000, mindestens jedoch EUR 1.000 verlangen.
§â€¯16 Schlussbestimmungen
16.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
16.1a Mediation: Vor Einleitung gerichtlicher Schritte verpflichten sich die Parteien, zunächst einen Mediationsversuch bei einem anerkannten Mediationsverband zu unternehmen.
16.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
16.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.
16.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, in gutem Glauben Verhandlungen über eine ersatzweise Regelung aufzunehmen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung bestmöglich entspricht.
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